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allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge. Abweichenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen und bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung.

2. Vertragsabschluß

Angebote der Horst Rother GmbH verstehen sich freibleibend. Der verbindliche Vertrag kommt entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung der Horst Rother GmbH oder durch tatsächliche Lieferung der bestellten Ware durch Horst Rother GmbH zustande.

3. Rücktritt

Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück oder verweigert er die Vertragserfüllung, ist er verpflichtet, den Fertigungsstand der Vor- und Teilprodukte abzunehmen und zu zahlen. Ein möglicher höherer Schadenersatz der Horst Rother GmbH bleibt vorbehalten.

4. Preise

Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Der Mindestrechnungswert beträgt 50 Euro zuzüglich der gesetzlich geltenden MwSt. Bei Rechnungen unter 50 Euro behalten wir uns vor einen Mindermengenaufschlag in Rechung zu stellen. Die Lieferung der Firma Horst Rother GmbH erfolgt grundsätzlich unfrei.

5. Gefahrübergang bei Transport

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand das Werk oder Lager verlassen hat, Versand- oder Abholbereitschaft gemeldet ist oder der Gegenstand dem Spediteur oder Frachtführer übergeben wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob Abholung ab Werk, frachtfreie Lieferung, gleich ob mit eigenen oder fremden Transportmitteln, oder sonstiges vereinbart worden ist.

6. Liefermenge

Eine Über- oder Unterlieferung der bestellten Menge von bis zu 15 % ist zulässig. Vertragsgegenstand ist die tatsächlich gelieferte Menge. Bei Wiederholungsaufträgen ist volle Übereinstimmung mit der Auslieferung früherer Lieferungen nur dann gewährleistet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Horst Rother GmbH ist nicht verpflichtet, nach ihrem Ermessen vorgenommene Verbesserungen anzuzeigen. Werden Waren nach Angaben der Kunden hergestellt, ist die Haftung wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter oder des Kunden oder Nichtbeachtung von Vorschriften ausgeschlossen.

7. Verpackung

Die Horst Rother GmbH verwendet eigene Verpackungen. Diese werden gesondert berechnet und sind auch ohne ausdrückliche Bestellung Vertragsgegenstand. Es gelten die jeweiligen Preise der Horst Rother GmbH .

8. Rücksendungen

Rücksendungen an Horst Rother GmbH (z.B. Reklamationsware) dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen, andernfalls behalten wir uns das Recht vor, entsprechende Ware zu Lasten des Versenders zurückzuschicken.

9. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind nach Rechnungsdatum innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen zu begleichen. Werden vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen überschritten, sind wir berechtigt, bei beiderseitigen Handelsgeschäften Fälligkeitszinsen in Höhe von 12% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz ohne Schadensnachweis zu fordern. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Anderslautenden Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

10. Eigentumsvorbehalt

a) Die Horst Rother GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Besteller im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit bezieht, behält sich Horst Rother GmbH das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Horst Rother GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises eine wechselmäßige Haftung begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen.

b) Wird die Vorbehaltsware durch den Besteller mit anderen Waren verbunden, steht der Horst Rother GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren und dem Verarbeitungswert zu. Erlischt das Eigentum der Horst Rother GmbH durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, überträgt der Besteller der Horst Rother GmbH bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie für Horst Rother GmbH unentgeltlich. Die dadurch entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.

c) Der Besteller darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern. Als Veräußerung gilt auch der Einbau der Ware in ein Bauwerk, Luftfahrzeug oder Schiff.

d) Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an Horst Rother GmbH abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von Horst Rother GmbH gelieferten Waren veräußert, so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes zu dem Wert der anderen verkauften Waren abgetreten. Bei Veräußerung von Waren, die im Miteigentum stehen, wird Horst Rother GmbH ein dem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Gegenforderung abgetreten.

e) Der Besteller hat Horst Rother GmbH über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und auf abgetretene Forderungen sofort zu unterrichten. Er ist zu Verfügungen über die Vorbehaltsware oder abgetretener Forderungen nur zu den oben unter c) beschriebenen Bedingungen berechtigt.

f) Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel nicht ein, ist Horst Rother GmbH berechtigt, diese Einzugsermächtigung zu widerrufen.

g) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug und kündigt Horst Rother GmbH deshalb den Vertrag, ist Horst Rother GmbH unwiderruflich berechtigt, den Betrieb des Bestellers zu betreten und die Ware zu entnehmen.

h) Horst Rother GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten nach ihrer Wahl insofern freizugeben, als ihr Nominalwert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.

11. Lieferfristen

a) Zeit- und mengengerechte Teillieferungen sind zulässig. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Auftragseinzelheiten. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

b) Verhindern höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen – gleich, ob in unserem Betrieb oder bei unseren Lieferanten eingetreten – oder Arbeitskampfmaßnahmen oder deren Auswirkungen die Erfüllung unserer Lieferpflicht, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten. Ist eine spätere Lieferung für den Kunden nicht zumutbar, ist er ebenfalls berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten.

c) Bei Lieferverzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug und erwächst dem Kunden hieraus ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu erlangen. Diese beträgt für jede volle Woche der Verzögerung 0,5%, insgesamt aber maximal 5% des Wertes desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der in Folge der Verzögerung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß in Benutzung genommen werden kann. Im übrigen gilt für die Haftung bei Verzug oder Unmöglichkeit Ziffer 15. dieser Bedingungen.

d) Zeitangaben in der Auftragsbestätigung sind keine Zeitbestimmung im Sinne des zur Zeit gültigen Gesetzes.

e) Beruht der Lieferverzug auf Verschulden eines mit Kenntnis des Bestellers beauftragten Sublieferanten, ist die Haftung der Horst Rother GmbH ausgeschlossen. Stattdessen tritt die Horst Rother GmbH Schadenersatzansprüche gegen den Sublieferanten unwiderruflich an den Besteller ab.

12. Gewährleistung

a) Die gelieferten Waren sind unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort auf Fehler zu untersuchen, auch wenn Muster übersandt waren. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Ausschlußfrist von 10 Tagen Mängel schriftlich gerügt werden.

b) Wird die Qualität eines Artikels gerügt, wird es zunächst von Fachleuten der Horst Rother GmbH überprüft. Die Kosten für die Überprüfung betragen pauschal 50,00 Euro/Stunde. Ist der Artikel mangelhaft, übernimmt Horst Rother GmbH die Kosten für die Überprüfung. Ist der Artikel nach Überprüfung einwandfrei, übernimmt die Kosten der Besteller.

c) Ist ein Mangel vorhanden, ist Horst Rother GmbH zur Nachbesserung in Form von Nacharbeit oder Ersatzlieferung nach ihrer Wahl berechtigt. Nachdem zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Wandlung des Kaufvertrages oder zur Minderung berechtigt.

d) Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn dies schriftlich in der Auftragsbestätigung erwähnt ist.

e) Werden die Waren durch den Besteller verarbeitet, ist ab Verarbeitung der Ware sämtliche Haftung der Horst Rother GmbH, außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

f) Die Verjährung für sämtliche Gewährleistungsansprüche, auch für Mangelfolgeschäden, entspricht der gesetzlichen Regelung.

13. Aufrechnungsverbot

Eine Aufrechnung etwaiger Gegenforderungen mit Kaufpreisforderungen der Horst Rother GmbH ist ausgeschlossen.

14. Urheberrecht

Horst Rother GmbH behält sämtliche Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen. Sie dürfen Dritten nur mit Einwilligung zugänglich gemacht werden. Es gilt im Übrigen gesetzliches Urheberrecht.

15. Allgemeine Haftung

a) Unbeschadet der Regelung unter 3) c) sind Schadensersatzansprüche jeglicher Art im Rahmen und außerhalb der Mängelhaftung – aus Verzug oder Unmöglichkeit, wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen Verletzung sonstiger Vertragspflichten, aus unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund – insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung gilt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, oder bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen oder für Personenschäden gehaftet wird. Bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie besteht der Anspruch auf Schadensersatz ohne unser Verschulden nur dann, wenn durch die Garantie typische Mangelfolgeschäden vermieden werden sollten.

b) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei normaler Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter; in letzterem Falle ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.

16. Gerichtsort

Sämtliche mit der Horst Rother GmbH abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.